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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 3/23 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Umzugskosten, Werbungskosten, Nichtselbständige Arbeit, Arbeitszimmer, Berufliche Veranlassung, Fahrzeitersparnis |
Rechtsfrage: | Sind Umzugskosten beruflich veranlasst und somit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt und beiden Ehegatten dadurch ein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, sich jedoch keine wesentliche Fahrzeitersparnis ergibt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 190/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 07 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.02.2025 |
Erledigungs-Az: | VI R 3/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 05 55 |