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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 33/23 (BFH)
§§: AEUV Art. 18, AEUV Art. 21, AEUV Art. 45, GG Art. 3, EStG § 66 Abs. 3
Schlagwörter Kindergeld, Rückwirkung, Diskriminierung, Sozialleistung
Rechtsfrage: 1. Verstößt § 66 Abs. 3 EStG a.F. gegen Art. 3 GG? Schränkt § 66 Abs. 3 EStG a.F. das Recht auf Freizügigkeit nach Art. 21 AEUV unzulässig ein und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 18 AEUV? - 2. Belastet der Antragsprozess ausländische Kindergeldberechtigte im Verhältnis zu inländischen Berechtigten unverhältnismäßig? - 3. Ist es zumutbar, dass ausländische Kindergeldberechtigte im Laufe der Jahre mehr Kindergeldanträge stellen müssen als inländische Berechtigte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 17.05.2023
Vorinstanz/AZ: 3 K 471/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 20 17