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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-297/23 P (EuGH) |
| §§: | VO (EU) 2015/2446 Art. 33 |
| Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Ursprungsauskunft, Nichtigkeit |
| Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 1.3.2023 Rs T-324/21: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - den angegriffenen Beschluss (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/563 der Kommission vom 31.3.2021 über die Gültigkeit bestimmter Entscheidungen über verbindliche Ursprungsauskünfte) für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerinnen vor dem Gerichtshof und vor dem Gericht aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | EuG |
| Vorinstanz/Datum: | 01.03.2023 |
| Vorinstanz/AZ: | Rs T-324/21 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2023 Nr. C 235 S. 22 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 12 32 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 21.11.2024 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-297/23 P |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 18 45 |