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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 51/20 (BFH) |
§§: | DBA-Frankreich Art. 14 Abs. 1, DBA-Frankreich Art. 20 Abs. 1 Buchst. a, DBA-Frankreich Art. 13 Abs. 8, EStG § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Pension, Kassenstaatsprinzip |
Rechtsfrage: | Vorrang des Kassenstaatsprinzips für das Ruhegehalt einer pensionierten französischen Lehrerin mit Ansässigkeit in Deutschland? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3020/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 04 22 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |