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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 15/21 (BFH) |
§§: | UStG § 25 a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, RL 2006/112/EG Art. 314 |
Schlagwörter | Differenzbesteuerung, Beweislast, Vertrauensschutz, EG, EU, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Trägt derjenige, der von der Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG Gebrauch machen will, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sein Vorlieferant eine der Voraussetzungen des § 25 a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 UStG erfüllt? Sind die im EuGH-Urteil Litdana vom 18.5.2017 Rs C-624/15 (EU:C:2017:389, HFR 2017 S. 661) formulierten Vertrauensschutzerwägungen im Festsetzungs- oder im Billigkeitsverfahren zu prüfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1414/18 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 14 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2024 |
Erledigungs-Az: | XI R 15/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 02 35 |