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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 2/24 (BFH) | 
| §§: | BewG § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, BewG § 200, BewG § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 c | 
| Schlagwörter | Gesonderte Feststellung, Kapitalgesellschaft, Anteil, Zoll, Abgabe, Zinsen, Hinzurechnung | 
| Rechtsfrage: | Sind bei der Anwendung des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens Aufwendungen in Form von Zollabgaben samt darauf angefallener Zinsaufwendungen, über die im Rahmen eines Rechtsstreits mit einem EU-Mitgliedstaat entschieden wurde, als außerordentliche Aufwendungen den Ausgangswerten hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 05.12.2023 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1777/23 F | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 00 62 | 
