Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 36/20 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 6 Nr. 2 Satz 2
Schlagwörter Wertpapier, Bewertung, Teilwertabschreibung
Rechtsfrage: Bewertung von sog. hybriden Wertpapieren: Ist bei sog. Hybridanleihen, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts verbriefen, deren Laufzeit jedoch unbestimmt ist, eine Teilwertabschreibung unter ihren Nennwert wegen gesunkener Kurswerte am Bilanzstichtag zulässig? Sind die Rechtsprechungsgrundsätze, die der BFH für festverzinsliche Wertpapiere mit fester Laufzeit entwickelt hat, auch auf solche Anleihen anwendbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 22.10.2020
Vorinstanz/AZ: 10 K 10021/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 00 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2023
Erledigungs-Az: XI R 36/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 20 84