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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 52/22 (BFH) |
§§: | BewG § 97, BewG § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, ErbStG § 13 b Abs. 2 a, ErbStG § 13 b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Schenkung, Kommanditanteil, Betriebsvermögen |
Rechtsfrage: | Ist der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des § 13 b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.6.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren' weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 18.08.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2121/19 |