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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 29/23 (BFH) |
§§: | AStG § 20 Abs. 2, DBA-USA Art. 7 Abs. 1, DBA-USA Art. 23 Abs. 4 Buchst. b, DBA-USA Art. 23 Abs. 3 Buchst. b, AStG § 7 |
Schlagwörter | Außensteuerrecht, Doppelbesteuerung, Freistellung, Anrechnung, Beteiligung |
Rechtsfrage: | 1. Ist Art. 23 Abs. 4 Buchst. b Variante 3 DBA-USA 1989/2008 nicht so auszulegen, dass es für die Anwendung der Switch over-Klausel ausreichend ist, wenn nur Teile der Einkünfte nicht besteuert werden (entgegen BMF-Schreiben vom 20.6.2013, BStBl 2013 I S. 980, Tz. 2.3 Buchst. b)? - 2. Mehrheitsbeteiligung als Voraussetzung für den Methodenwechsel von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode nach § 20 Abs. 2 AStG i.d.F. des JStG 2008 bzw. JStG 2010? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.04.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 501/20 K |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 09 19 |