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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 28/25 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 a Abs. 4, ErbStG § 13 a Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 13 a Abs. 1 Satz 2, HGB § 275 Abs. 2 Nr. 6 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Lohnsummen, Sonderbetriebseinnahme |
Rechtsfrage: | Erbschaftsteuer: Sind bei der Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen im Sinne des § 13 a Abs. 4 ErbStG die Vergütungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (ertragsteuerrechtliche Sonderbetriebseinnahmen) mit zu berücksichtigen (entgegen H E 13 a.5 ErbStH 2020)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.04.2025 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 483/24 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 08 85 |