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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-363/21 (EuG)
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Tschechische Republik
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Europäischen Kommission vom 15.3.2021 über die staatliche Beihilfe SA.55805 (2020/FC) - Tschechische Republik - Verlängerung der Frequenzlizenzen der DTT-Netzbetreiber für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 368 S. 23