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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 38/20 (BFH) |
§§: | UStG § 14 c Abs. 2 Satz 5, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Berichtigung, Unrichtiger Steuerausweis, Zustimmung, Aufrechnungsverbot, Erstattungsanspruch, Zeitpunkt |
Rechtsfrage: | Zur Wirksamkeit der vom FA vorgenommenen Aufrechnung gegen ein USt-Guthaben 2010, das sich aus Berichtigungen nach § 14 c Abs. 2 UStG zugunsten des Klägers ergab: Ist die Zustimmung des FA i.S. des § 14 c Abs. 2 Satz 5 UStG eine materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für eine Berichtigung nach § 14 c Abs. 2 Sätze 3 bis 5 UStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 02.07.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 938/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 08 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.08.2021 |
Erledigungs-Az: | V R 38/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 19 28 |