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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 30/23 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 3, KAGG § 40 a Abs. 1 Satz 2, KAGG § 43 Abs. 18, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Schachtelbeteiligung, Hinzurechnung, Rückwirkungsverbot, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Ist die Anwendung von § 8 b Abs. 3 KStG i.V.m. § 40 a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des Korb II-Gesetzes nach § 43 Abs. 18 KAGG i.d.F. des Korb II-Gesetzes für Veräußerungen bzw. Rückgaben im Jahr 2003 aufgrund einer unzulässigen Rückwirkung verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.03.2023
Vorinstanz/AZ: 10 K 1726/18 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 18 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.12.2023
Erledigungs-Az: I R 30/23 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 5.12.2023) - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.