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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1041/23 (BVerfG) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 2 |
Schlagwörter | Betreuungsaufwand, Existenzminimum, Familie, Gleichheit, Haushalt, Haushaltszugehörigkeit, Kind, Kinderbetreuung, Kinderbetreuungskosten, minderjährig, Sonderausgabe, Steuererleichterung, Steuergerechtigkeit, Typisierung, Verfassung |
Rechtsfrage: | Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG - Verfassungsmäßigkeit der Haushaltszugehörigkeit als Abzugsvoraussetzung - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 11.05.2023 |
Vorinstanz/AZ: | III R 9/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 10 98 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 22.02.2024 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1041/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |