Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-653/23 (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, VO (EU) 2015/1589 Art. 1 Buchst. b Ziff. ii
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Frist, Gewährung
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 107 Abs. 1 AEUV dahin auszulegen, dass eine staatliche Beihilfe in dem Moment "gewährt" wurde, in dem die zuständige Behörde es zu Unrecht abgelehnt hat, den Anspruch eines Einzelnen auf die Gewährung der staatlichen Beihilfe zu bejahen, sofern dies durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt wird, die nach Ablauf der für die Gewährung der Beihilfe festgelegten Frist ergeht? - 2. Ist Art. 1 Buchst. b Ziff. ii der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13.7.2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin auszulegen, dass eine Beihilfe eine bestehende Beihilfe darstellt, wenn sie - mangels einer von der zuständigen Behörde innerhalb der Frist für ihre Gewährung erlassenen Entscheidung, mit der der Anspruch auf Gewährung der Beihilfe anerkannt wird - einem Einzelnen nach Ablauf der in der Beihilferegelung festgelegten Frist für ihre Gewährung in Vollzug einer gerichtlichen Entscheidung gewährt wird, wonach er innerhalb der in der Beihilferegelung festgelegten Frist für die Gewährung der Beihilfe alle im nationalen Recht für ihre Inanspruchnahme vorgesehenen Voraussetzungen erfüllte und die Versagung der Beihilfe durch die zuständige Behörde rechtswidrig war?
Vorinstanz: Administratîvâ apgabaltiesa (Lettland)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/630
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.07.2025
Erledigungs-Az: Rs C-653/23
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 10 14