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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 23/23 (BFH) |
§§: | FGO § 52 d Satz 2 |
Schlagwörter | Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach, Steuerberater, Nutzungspflicht, Registrierung, Klageeinreichung |
Rechtsfrage: | Klageeinreichung per Fax am 20.1.2023 durch einen Steuerberater. - War ein Steuerberater von sich aus verpflichtet, eine schnellstmögliche Registrierung für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) per sog. "Fast Lane" zu beantragen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.08.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 125/23 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 17 43 |