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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 14/23 (BFH) |
§§: | MOG § 12 Abs. 1, MOG § 1 Abs. 2, MOG § 14 Abs. 1 Satz 2, VO (EWG) Nr. 2670/81 Art. 3 Abs. 2, ZuckProdAbgV § 9 Abs. 1, AO § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, AO § 237, AO § 361 |
Schlagwörter | Zinsfestsetzung, Aussetzungszinsen, Zucker, Marktordnung, Regelung, EG, EU |
Rechtsfrage: | Aussetzungszinsen für C-Zuckerabgaben: 1. Richtet sich die Verzinsung einer gemäß Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2670/81 festgesetzten C-Zuckerabgabe nach dem unionsrechtlichen Zinsanspruch, der nationalrechtlich über § 12 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Satz 2 MOG i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung a.F. (ZuckProdAbgV) umgesetzt wird, oder ergeben sich die zinsrechtlichen Folgen (allein) aus den nationalen Vorschriften AO gemäß § 12 Abs. 1 MOG i.V.m. §§ 237-239 AO? - 2. Unterliegt ein solcher Zinsanspruch hinsichtlich seiner Verjährung den §§ 195 ff. BGB? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.06.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1738/22 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 13 65 |