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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 17/23 (BFH)
§§: KN Pos. 7326, KN Pos. 8302, VO (EWG) Nr. 2658/87 Anh. I
Schlagwörter Tarifierung, Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft, EG, EU
Rechtsfrage: Zolltarifliche Einreihung im Rahmen einer verbindlichen Zolltarifauskunft: Sind sogenannte Schmiederohlinge aus Stahl in die Pos. 7326 KN oder die Pos. 8302 KN einzureihen? Folgende Fragen sind gegebenenfalls im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zu klären: 1. Ist die AV 2 a für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur subsidiär zur AV 1? - 2. Ist die AV 2 a über ihren Wortlaut hinaus neben dem Wortlaut der Positionen auch auf die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln anwendbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.03.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 75/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 07 76