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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 12/23 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 2, UStG § 8 Abs. 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Seeschifffahrt, Steuerbefreiung, Mittelbare Leistung, Vorstufenbefreiung, Vermietung |
Rechtsfrage: | Zur Steuerpflicht mittelbarer Leistungen für die Seeschifffahrt: Ist die Vermietung von Maschinen an einen Unternehmer, der damit steuerfrei Seeschiffe löscht, jedenfalls dann nicht nach § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei, wenn mit den Maschinen auch andere Arbeiten ausgeführt werden können? Oder genügt es für den Zweck der Vorstufenbefreiung, wenn eine Leistung auf der Vorstufe "ihrem Wesensgehalt nach vollumfänglich in eine Leistung der nachfolgenden Stufe" eingeht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 02.02.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 168/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 08 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2024 |
Erledigungs-Az: | V R 12/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 07 08 |