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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-324/21 (EuG) | 
| §§: | VO (EU) 2015/2446 Art. 33 | 
| Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Ursprungsauskunft, Nichtigkeit | 
| Rechtsfrage: | Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den angefochtenen Durchführungsbeschluss (EU) 2021/563 der Kommission vom 31.3.2021 über die Gültigkeit bestimmter Entscheidungen über verbindliche Ursprungsauskünfte insgesamt für nichtig zu erklären; - der Kommission ihre eigenen Kosten und die Kosten aufzuerlegen, die den Klägerinnen im Zusammenhang mit diesen Verfahren entstanden sind; - alle sachdienlichen Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen; - vom Gericht für angemessen erachtete Organisations- oder Untersuchungsmaßnahmen zu erlassen. | 
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 297 S. 49 | 
| Erledigendes Gericht: | EuG | 
| Erledigungs-Datum: | 01.03.2023 | 
| Erledigungs-Az: | Rs T-324/21 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 12 32 |