Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-647/19 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107, AEUV 108 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Binnenmarkt, Nürburgring
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 19.6.2019 Rs T-373/15: Der Rechtsmittelführer beantragt, das EuG-Urteil vom 19.6.2019 in der Rechtssache T-373/15 aufzuheben. - 2. Den Beschluss C(2014) 3634 final der Kommission vom 1.10.2014 für nichtig zu erklären, soweit darin festgestellt wird, - a. dass die Erwerberin der nach dem Bietverfahren veräußerten Vermögenswerte, capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH, und ihre Tochtergesellschaften nicht von einer etwaigen Rückforderung mit dem Binnenmarkt unvereinbarer staatlicher Beihilfen betroffen seien; sowie - b. dass die Veräußerung der Vermögenswerte der Nürburgring GmbH, der Motorsport Resort Nürburgring GmbH und Congress- und Motorsport Hotel Nürburgring GmbH keine staatliche Beihilfe zugunsten capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH oder deren Tochtergesellschaften darstellten. - 3. Hilfsweise das unter 1. bezeichnete Urteil aufzuheben und die Sache an das EuG zurückzuverweisen. - 4. Der Kommission die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 19.06.2019
Vorinstanz/AZ: Rs T-373/15
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2019 Nr. C 372 S. 20
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 02.09.2021
Erledigungs-Az: Rs C-647/19 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 16 38