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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 12/23 (BFH)
§§: FGO § 52 d
Schlagwörter System-Roll-Out, Steuerberaterpostfach, Zeitpunkt, Elektronische Übermittlung
Rechtsfrage: 1. Steht das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst dann "zur Verfügung" (§ 52 d Satz 2 FGO) und ist es erst dann "errichtet" (§ 52 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO), wenn die erstmalige Einführung dieses Systems ("System-Rollout") im Ganzen - und nicht nur das individuelle Registrierungsverfahren für den einzelnen Berufsträger - abgeschlossen ist? - 2. Ist die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der in § 52 d Satz 1 FGO genannten Schriftsätze an das FG unter Ausschluss anderer Übermittlungswege in Bezug auf die in § 52 d Satz 2 FGO genannten Personen verfassungsgemäß, insbesondere verhältnismäßig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.04.2023
Vorinstanz/AZ: 9 K 10/23
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 08 39