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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 7/23 (BFH)
§§: AO § 152
Schlagwörter Verspätungszuschlag, Ermessen, Corona, Steuererklärung, Abgabe
Rechtsfrage: Festsetzung eines Verspätungszuschlags aufgrund der verspäteten Abgabe der Gewerbesteuererklärung: Fallen bei einer nicht fristgerecht eingereichten Steuererklärung Verspätungszuschläge an, obwohl die auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlichten FAQ "Corona" (Steuern) (Stand vom 14.12.2021) unter II.7 den Hinweis enthalten, dass "das zuständige Finanzamt unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation aufgrund der Corona-Krise im Einzelfall prüfen wird, ob von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei einer nicht fristgerecht eingereichten Steuererklärung abgesehen werden kann."? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 07.03.2023
Vorinstanz/AZ: 12 K 1588/22 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 15 96