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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 9/23 (BFH)
§§: VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 181 a, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 31, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 220, UStG § 21 Abs. 2, RL 2006/112/EG Art. 143 Abs. 1 Buchst. d
Schlagwörter Nacherhebung, Einfuhrabgaben, Zollwert
Rechtsfrage: Nacherhebung von Einfuhrabgaben: 1. Kann eine Spedition im Rahmen eines Nacherhebungsverfahrens mangels wirksamer Vollmachten sowie falscher Angaben über die Abnehmer als Zoll- und EUSt-Schuldnerin in Anspruch genommen werden? - 2. Welche Voraussetzungen bzgl. Festsetzungsfrist, Einholung weiterer Auskünfte und Begründung der Zweifel beinhaltet das Auskunftsverlangen nach § 181 a Abs. 2 ZK-DVO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 30.11.2022
Vorinstanz/AZ: 1 K 1158/20