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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 17/23 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2
Schlagwörter Sonderbetriebsvermögen, Stille Reserven, Entgelt, Buchwert, Veräußerungsgewinn, Aufteilung
Rechtsfrage: Ist bei teilentgeltlicher Übertragung eines im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Wirtschaftsguts in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der übertragende Gesellschafter ebenfalls beteiligt ist, nach der sogenannten strengen Trennungstheorie eine Aufteilung in ein voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft vorzunehmen und der vorhandene Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts anteilig beiden Geschäften zuzuordnen, oder sind in Anwendung der sogenannten modifizierten Trennungstheorie stille Reserven nicht aufzudecken, wenn das Entgelt den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.06.2023
Vorinstanz/AZ: 2 K 1826/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 11 82