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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 8/23 (BFH)
§§: KStG § 32 Abs. 5, AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, AO § 170 Abs. 1, AEUV Art. 63
Schlagwörter Kapitalertragsteuer, Erstattungsanspruch, Festsetzungsverjährung, Anlaufhemmung, Kapitalverkehrsfreiheit
Rechtsfrage: Kapitalertragsteuererstattung: Festsetzungsverjährung eines Freistellungsanspruchs nach § 32 Abs. 5 KStG: 1. Löste das EuGH-Urteil Kommission / Deutschland vom 20.10.2011 Rs C-284/09 (EU:C:2011:670) eine Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 1 AO für die vierjährige Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO im Erstattungsverfahren des § 32 Abs. 5 KStG aus? - 2. Verstößt die allgemeine Anwendbarkeit der Verjährungsregelungen gemäß §§ 169 bis 171 AO im Erstattungsverfahren gemäß § 32 Abs. 5 KStG im Hinblick auf das EuGH-Urteil Kommission / Deutschland (EU:C:2011:670) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.12.2022
Vorinstanz/AZ: 2 K 1923/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 08 01
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 38/23