
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 57/20 (BFH) |
§§: | EStG § 26 b, EStG § 24 b |
Schlagwörter | Zusammenveranlagung, Entlastungsbetrag, Alleinerziehende |
Rechtsfrage: | Konnten die seit Dezember 2015 verheirateten Kläger, die seit der Eheschließung zusammen wohnen und die Zusammenveranlagung nach § 26 b EStG gewählt haben, gleichwohl jeweils den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen? Widerspricht das FG-Urteil dem Senatsurteil vom 5.11.2015 III R 17/14 sowie dem BVerfG-Beschluss vom 10.11.1998 2 BvR 1057, 1226, 980/91? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3275/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 03 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2021 |
Erledigungs-Az: | III R 57/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 03 80 |