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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 26/21 (BFH) |
§§: | GewStG § 10 a, GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 1, UmwStG § 24 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbeverlust, Unternehmeridentität, Unternehmensidentität, Betriebsstätte, Einbringung |
Rechtsfrage: | Geht der bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust mit Einbringung des Geschäftsbetriebs ihrer einzigen inländischen Betriebsstätte in eine Personengesellschaft, an deren Vermögen die einbringende Kapitalgesellschaft zu 100 % beteiligt ist, auf die aufnehmende Personengesellschaft über, oder bleibt er bestehen und steht (nur) für eine Verrechnung mit zukünftigen inländischen Gewinnen der Kapitalgesellschaft zur Verfügung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.10.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2815/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 05 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.02.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 26/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 04 86 |