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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 5/22 (BFH) |
§§: | EStG § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a |
Schlagwörter | Lohnsteuer, Pauschalierung, Betriebsveranstaltung, Arbeitnehmer |
Rechtsfrage: | Findet die bisherige Rechtsprechung des BFH, wonach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen) nur anwendbar ist, wenn die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht, auch nach Einfügung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a EStG, insbesondere mit dessen Legaldefinition in Satz 1, weiterhin Anwendung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.01.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2175/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 06 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.03.2024 |
Erledigungs-Az: | VI R 5/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 07 67 |