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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 1/22 (BFH)
§§: VO (EG) Nr. 88/97
Schlagwörter Bewilligung, Erweiterung, Einfuhr
Rechtsfrage: Antidumpingzoll - Befreiung bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China: 1. Antrag auf rückwirkende Erweiterung der Bewilligung ohne Einschränkungen nach Art. 14 Buchst. a bis c der VO (EG) Nr. 88/97 ABl EG 1997 Nr. L 17 S. 17. - 2. Begehren, die Einfuhr von 299 Stück eines bestimmten wesentlichen Fahrradteils je Kunde in einem Monat wieder zuzulassen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.01.2022
Vorinstanz/AZ: 14 K 1797/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 10 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2024
Erledigungs-Az: VII R 1/22
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an den EuGH durch Beschluss vom 14.5.2024 VII R 1/22. - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-659/24
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 15 71