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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 7/23 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Bürgschaft, Kapitalforderung, Zinsen, Kapitaleinkünfte, Sonstige Einkünfte
Rechtsfrage: Führt eine vereinnahmte Bürgschaftsprovision aus der Verpfändung einer Kapitalforderung zu Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG oder § 22 Nr. 3 EStG? Erfüllen vereinnahmte Bereitstellungszinsen den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.12.2021
Vorinstanz/AZ: 8 K 592/20 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 06 78