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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-444/21 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 2 Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, COVID-19, Finnland, Darlehen
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, den Beschluss der Beklagten vom 12.3.2021 über die staatliche Beihilfe SA.60113 - Finnair - COVID-19 - Hybrides Darlehen 107.2.b für nichtig zu erklären; der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 357 S. 34
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache