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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 27/21 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 b Abs. 4 Nr. 1 |
Schlagwörter | Gesonderte Feststellung, Erbschaftsteuer, Parkplatz, Grundstück |
Rechtsfrage: | Verwaltungsvermögen i.S. des § 13 b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG: Ist § 13 b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG einschränkend auszulegen, sodass es sich bei einem Grundstück, auf welchem ein Parkhaus betrieben wird, nicht um Verwaltungsvermögen handelt, da die Grundstücksüberlassung bei einem Parkhausbetrieb den Hauptzweck der unternehmerischen Tätigkeit darstellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 10.06.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2718/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 15 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 27/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 10 39 |