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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 7/23 (BFH)
§§: ErbStG § 9, GG Art. 3, ErbStG § 19 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Erhebung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Zulässigkeit der im ErbStAnpG 2016 angeordneten echten Rückwirkung: Reicht es für die Zerstörung des Vertrauensschutzes des Steuerpflichtigen aus, wenn nur der Bundestag ein Gesetz beschließt aber in der Folge noch der Vermittlungsausschuss angerufen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 08.02.2023
Vorinstanz/AZ: 4 K 2771/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 05 55