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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 22/22 (BFH) |
§§: | EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 |
Schlagwörter | Arbeitgeber, Rückstellung, Erfüllungsrückstand, Alter, Freistellung |
Rechtsfrage: | Darf der Arbeitgeber eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder wegen drohender Verluste bilden, weil er seinen Arbeitnehmern nach dem Tarifvertrag ab einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit und Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren zusätzliche bezahlte Altersfreizeit von zwei Arbeitstagen je vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit zu gewähren hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 10.11.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 2486/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 22 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.06.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 22/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 12 12 |