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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 11/20 (BFH) |
§§: | EStG § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 49, EStG § 1 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Beschränkte Steuerpflicht, Inländische Einkünfte, Gewerbetrieb, Verpachtung |
Rechtsfrage: | Kindergeld: Was ist bei einer gewerblichen Verpachtung als "ausgeübte inländische Tätigkeit" im Sinne des Senatsurteils vom 14.3.2018 III R 5/17 (BFHE 261 S. 117, BStBl 2018 II S. 482) anzusehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 78/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 05 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.03.2021 |
Erledigungs-Az: | III R 11/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 12 04 |