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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 11/17 (BFH)
§§: FGO § 41 Abs. 2 Satz 1, AO § 27 Abs. 2, UStG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Örtliche Zuständigkeit, Feststellungsklage, Steuernummer
Rechtsfrage: Besteht ein Anspruch auf Veranlagung durch das - nach Meinung des Klägers - zuständige Finanzamt und kann die Erteilung einer Steuernummer durch dieses Finanzamt gerichtlich geltend gemacht werden, wenn der Kläger bereits bei einem anderen Finanzamt veranlagt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 15.02.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 1149/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 550
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 05 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2017
Erledigungs-Az: V R 11/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 13