
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 3/21 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb, ZPO § 323 |
Schlagwörter | Dauernde Last, Leibrente, Sonderausgabe, Wertsicherungsklausel, Änderungsmöglichkeit, Versorgungsleistung, Vermögensübertragung, Wiederkehrende Leistung |
Rechtsfrage: | Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei Bezugnahme auf § 323 ZPO und gleichzeitigem Ausschluss der Abänderbarkeit wegen des Pflegerisikos: - Ist bei der Beurteilung von vertraglichen Bedingungen einer Vermögensübergabe bei Vereinbarung einer Abänderung nach § 323 ZPO stets typisierend eine Leibrente anzunehmen, falls die Vertragsparteien die Abänderbarkeit für die Fälle einer Heimunterbringung und/oder Pflegebedürftigkeit des Übergebers ausgeschlossen haben oder hat dieser Ausschluss jedenfalls dann hinter die Umstände des Einzelfalls zurückzutreten, wenn der ursprüngliche Passus bezüglich Heimunterbringung und Pflegebedürftigkeit während des streitbefangenen Zeitraums nicht relevant geworden ist und später aufgehoben wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 20.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1899/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 03 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.11.2023 |
Erledigungs-Az: | X R 3/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 01 29 |