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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 10/17 (BFH)
§§: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, GewStG § 3 Nr. 6
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeit, Reise, Förderung, Jugendhilfe
Rechtsfrage: 1. Erfüllt ein Verein, der Kinder und Jugendliche aus allen sozialen Schichten fördert, die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, wenn er diesen Zweck hauptsächlich durch die Organisation und Durchführung von betreuten Jugendreisen verwirklicht? - 2. Stellt die Veranstaltung von Kinder- und Jugendreisen in vollem Umfang einen Zweckbetrieb dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.01.2017
Vorinstanz/AZ: 13 K 1160/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 14 80
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision