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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 5/21 (BFH)
§§: AO § 16, AO § 218, AO § 222, FVG § 5
Schlagwörter Kindergeld, Zuständigkeit, Stundung
Rechtsfrage: Streitig ist die Auslegung der §§ 16 ff., 218 ff., 222 AO sowie § 5 FVG. War der Inkasso Service Familienkasse sachlich zuständig? Wurde die Zuständigkeit durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit wirksam übertragen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 17.12.2020
Vorinstanz/AZ: 10 K 1861/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 10 01
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision