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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 54/05
§§: UStG § 4 Nr. 14
Schlagwörter Heilberuf, Heilbehandlung, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Ist es für die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 UStG (Heilberufe) bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Physikalische Praxis) notwendig, dass zumindest ein Gesellschafter die nach dieser Vorschrift erforderliche Qualifikation aufweist, oder reicht es aus, wenn nur ein Angestellter (Krankengymnast) dieser GbR über diese Qualifikation verfügt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.02.2004
Vorinstanz/AZ: 3 K 2834/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 00 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2007
Erledigungs-Az: V R 54/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 01 99