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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 31/21 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 |
| Schlagwörter | Beerdigungskosten, Sterbegeld, Nachlassverbindlichkeit, Erbschaftsteuer |
| Rechtsfrage: | Ist auch der Teil der Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig, welcher seitens einer Sterbegeldversicherung beglichen wurde, da eine vorherige Abtretung des Bezugsrechts erfolgte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 19.08.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 1551/20 Erb |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 15 67 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.07.2024 |
| Erledigungs-Az: | II R 31/21 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 17 48 |