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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 7/22 (BFH) |
§§: | OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 171 Abs. 7 |
Schlagwörter | Verjährung, Unterbrechung, Urkunde, Durchsuchung |
Rechtsfrage: | Darf ein Gericht den Sachverhalt dahingehend würdigen, dass eine (gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG die Verfolgungsverjährung unterbrechende) gerichtliche Durchsuchungsanordnung vorliege, wenn der entsprechende richterliche Beschluss nicht mehr als Original oder Kopie der Urkunde auffindbar ist und demgemäß keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die gerichtliche Anordnung den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen genügt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 29.10.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 19/14 E, AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 12 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.01.2024 |
Erledigungs-Az: | X R 7/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 11 70 |