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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 29/21 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 9 Abs. 5 Satz 2, EStG § 21, HGB § 255
Schlagwörter Abfindung, Mieter, Abschreibung, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Modernisierung, Renovierung, Räumung, sofort abzugsfähige Werbungskosten, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Sind an Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zwecke der Durchführung von umfangreichen Renovierungsmaßnahmen den Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG zuzuordnen, sodass sie unter den weiteren Voraussetzungen anschaffungsnahe Herstellungskosten darstellen, die dann im Wege der AfA ihre steuerliche Berücksichtigung erfahren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.11.2021
Vorinstanz/AZ: 4 K 1941/20 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 21 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2022
Erledigungs-Az: IX R 29/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 00 33