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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 52/15 (BFH) |
§§: | AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 90, AO § 88 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grundbesitzwert, Änderung, Neue Tatsache, Nachträgliches Bekanntwerden, Amtsermittlungspflicht |
Rechtsfrage: | Änderungsmöglichkeit wegen neuer Tatsachen - Ermittlungspflicht des Finanzamts im Zusammenhang mit dem Verzicht auf Abgabe einer Steuererklärung: Ist die Änderungsmöglichkeit wegen neuer Tatsachen verwirkt, weil das Finanzamt den Sachverhalt unzureichend ermittelt hat und darüber hinaus ausdrücklich auf Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Grundbesitzwerts verzichtet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.08.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4035/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 27 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2017 |
Erledigungs-Az: | II R 52/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 04 98 |