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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 82/15 (BFH) |
§§: | AO § 131, EStG § 38 Abs. 2 Satz 1, EStG § 39 b Abs. 6, EStG § 39 d Abs. 3 Satz 4, EStG § 41 c Abs. 1 Satz 1, EStG § 41 c Abs. 4 Satz 2, EStG § 50 Abs. 1 Satz 4, DBA-Südafrika Art. 16 Abs. 1 |
Schlagwörter | Lohnsteuer, Nachforderung, Freistellungsbescheinigung, Versorgungsbezüge, Doppelbesteuerung, Steuerabzug |
Rechtsfrage: | 1. Durfte das Finanzamt die bezüglich Altersruhegeldes, das der in Südafrika ansässige Kläger von seinem ehemaligen inländischen Arbeitgeber bezieht, zunächst erteilte Freistellungsbescheinigung widerrufen und einen Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer gegenüber dem Kläger erlassen? - 2. Hat Deutschland nach Art. 16 Abs. 1 DBA-Südafrika das Besteuerungsrecht und unterliegen die Ruhegehaltszahlungen damit dem Lohnsteuerabzug nach § 39 d i.V.m. § 50 Abs. 1 Satz 4 EStG 2009? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 06.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8061/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 02 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2017 |
Erledigungs-Az: | I R 82/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 22 03 |