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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 47/21 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 32 b, DBA-Schweiz Art. 5 Abs. 1, DBA-Schweiz Art. 5 Abs. 2, DBA-Schweiz Art. 7 Abs. 1, DBA-Schweiz Art. 24 Abs. 1, AO § 12 Satz 1 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Betriebsstätte, Taxiunternehmen |
Rechtsfrage: | Hat ein Taxiunternehmen i.S. des DBA-Schweiz eine Betriebsstätte in den Räumen der Taxifunkzentrale, wenn ihm dort ein Schreibtisch zur Mitbenutzung und ein Standcontainer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 14.10.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 589/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 19 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2024 |
Erledigungs-Az: | I R 47/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 06 28 |