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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 38/20 (BFH)
§§: GrEStG § 16, GBO § 22, GBO § 19
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Aufhebung, Auflassung
Rechtsfrage: Liegt durch eine im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung, trotz eines wirksamen Aufhebungsvertrages und einer erteilten Löschungsbewilligung, eine aus dem ursprünglichen Kaufvertrag resultierende, im wirtschaftlichen Interesse verwertbare Rechtsposition vor? Ist die durch die Vormerkung vermittelte Möglichkeit der Einflussnahme nicht entfallen und somit im eigenwirtschaftlichen Interesse verwertet worden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.10.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 35/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 01 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2023
Erledigungs-Az: II R 38/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 13 93