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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-782/21 (EuG) |
| §§: | VO (EU) 2016/1036, DBes (EU) 2021/1788, DBes (EU) 2021/1784 |
| Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Nichtigkeit, Aluminium, China |
| Rechtsfrage: | Klage einer europäischen Organisation gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - eine prozessleitende Maßnahme in Bezug auf zwei Gesichtspunkte der Rechtssache zu erlassen, - den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1788 (über die Aussetzung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1784 eingeführten endgültigen Antidumpingzölle auf die Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China), mit dem die Kommission die Wirkungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1784 ausgesetzt hat, für nichtig zu erklären, - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen, die der Klägerin durch die Klage entstanden sind. |
| Vorinstanz: | Organisation ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 73 S. 54 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 31.01.2023 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-782/21 |
| Erledigungs-Vermerk: | Streichung der Rechtssache |