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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-782/21 (EuG)
§§: VO (EU) 2016/1036, DBes (EU) 2021/1788, DBes (EU) 2021/1784
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Nichtigkeit, Aluminium, China
Rechtsfrage: Klage einer europäischen Organisation gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - eine prozessleitende Maßnahme in Bezug auf zwei Gesichtspunkte der Rechtssache zu erlassen, - den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1788 (über die Aussetzung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1784 eingeführten endgültigen Antidumpingzölle auf die Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China), mit dem die Kommission die Wirkungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1784 ausgesetzt hat, für nichtig zu erklären, - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen, die der Klägerin durch die Klage entstanden sind.
Vorinstanz: Organisation ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 73 S. 54
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 31.01.2023
Erledigungs-Az: Rs T-782/21
Erledigungs-Vermerk: Streichung der Rechtssache