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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 20/21 (BFH) |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Privates Veräußerungsgeschäft, Selbstnutzung, Wohneigentum, Immobilie, Vermietung, Gelegentliche Vermietung, Geringfügigkeit |
Rechtsfrage: | Ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutzten Wohneigentum in 2018 auch dann nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in dem Zeitraum 2012 bis 2017 wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.05.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 198/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 19 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.07.2022 |
Erledigungs-Az: | IX R 20/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 00 32 |