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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 2/24 |
§§: | EStG § 10 b Abs. 1 a, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4, AO § 177 Abs. 1, AO § 351 Abs. 1 |
Schlagwörter | Spende, Großspende, Stiftung, Bestandskraft, Grundlagenbescheid |
Rechtsfrage: | Kann nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids, in dem eine geleistete Vermögensstockspende mangels Geltendmachung nicht berücksichtigt wurde, noch ein erstmaliger Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Spendenvortrags für die Vermögensstockspende (§ 10 b Abs. 1 a Satz 4 i.V.m. § 10 d Abs. 4 EStG) erlassen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.03.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1095/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 12 82 |