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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 18/24 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 37 b, EStG § 42 d |
Schlagwörter | Betriebliche Veranstaltung, Feierlichkeit, Sachleistung, Verabschiedung, Unternehmensleitung, Vorstandsvorsitzender, Verwaltungsanweisung |
Rechtsfrage: | Ob und in welchem Umfang stellt die von einem Unternehmen in ihren Geschäftsräumen ausgerichtete Feierlichkeit anlässlich eines Wechsels im Amt des Vorstandsvorsitzenden mit hunderten geladenen Gästen - darunter auch acht Familienangehörige -, wobei nicht alle Arbeitnehmer eingeladen waren, Arbeitslohn beim ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden dar? - Zur Frage der Differenzierung der R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und 4 LStR. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 66/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 10 33 |