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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 101/03 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Gesamtvergütung |
Rechtsfrage: | Angemessenheit der Gesamtvergütung des für zwei räumlich getrennte GmbH tätigen Gesellschafter-Geschäftsführers: Ist die Gesamtvergütung des für zwei in verschiedenen Bundesländern ansässige Schwestergesellschaften tätigen Gesellschafter-Geschäftsführers (Mehrfach-Gesellschaftergeschäftsführer) angemessen oder handelt es sich bei dem übersteigenden Betrag um verdeckte Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 02.07.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 870/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 39 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.05.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 101/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 40 85 |