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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-508/22 (EuGH)
§§: AEUV Art. 110
Schlagwörter EG, EU, Erstattung
Rechtsfrage: 1. Kann das Recht der Europäischen Union (Art. 110 AEUV) dahin ausgelegt werden, dass eine nach dem Unionsrecht verbotene Abgabe Teil des Fahrzeugwerts ist und zusammen mit dem Eigentum am Fahrzeug auf Drittkäufer übertragen werden kann? - 2. Steht die Auslegung von Art. 110 AEUV einer nationalen Regelung wie der in Art. 1 der Ordonanta de urgentã a Guvernului (Dringlichkeitsverordnung) Nr. 52/2017 entgegen, wonach die Erstattung einer nach dem Unionsrecht verbotenen Steuer nur an den Steuerpflichtigen erfolgen kann, der sie entrichtet hat, nicht aber, sofern die Steuer demjenigen, der sie entrichtet hat, nicht erstattet wurde, an nachfolgende Käufer des Fahrzeugs, für das die Steuer entrichtet wurde?
Vorinstanz: Curtea de Apel Brasov (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 424 S. 26
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.09.2023
Erledigungs-Az: Rs C-508/22
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 16 24