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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 2/22 (BFH)
§§: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4
Schlagwörter Erstattungszinsen, Außerordentliche Einkünfte, Tarifbegünstigung
Rechtsfrage: Teilen Erstattungszinsen, die aufgrund einer als außerordentliche Einkünfte zu beurteilenden Steuererstattung festgesetzt werden, das steuerrechtliche Schicksal dieser Steuererstattung und unterliegen daher wie diese der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.05.2021
Vorinstanz/AZ: 2 K 1666/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 06 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.08.2023
Erledigungs-Az: X R 2/22
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 20 00