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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 28/21 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Sonderausgabe, Niederlande, Vorsorgeaufwendungen, Krankenversicherung, Unionsrecht
Rechtsfrage: Unterliegen Beiträge einer in den Niederlanden selbständig tätigen Steuerpflichtigen zur dortigen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (einschließlich einer einkommensunabhängigen "Kopfpauschale" zur Krankenversicherung) dem inländischen Sonderausgabenabzugsverbot gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG oder findet die infolge der "Bechtel"-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 22.6.2017 Rs C-20/16) inzwischen eingefügte Ausnahme von diesem Verbot nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a bis c EStG Anwendung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.10.2021
Vorinstanz/AZ: 9 K 1517/20 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 15 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2023
Erledigungs-Az: X R 28/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 13 89